Digitalisierung

Unternehmen online

Wie überall erfolgt auch bei Ihrem Steuerberater eine immer stärkere Digitalisierung der Geschäftsprozesse. Zunächst wurden nur die Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch an das Finanzamt übermittelt, dann auch die Steuererklärungen. Es folgte die E-Bilanz an das Finanzamt und die elektronische Offenlegung oder Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger für Kapitalgesellschaften.

Da vermehrt Handel über das Internet betrieben wird, gibt es zunehmend elektronische Rechnungen. Auch die beim Unternehmer vorhandenen Belege/Rechnungen werden zunehmend digitalisiert, z. B. als pdf-Datei gespeichert. Diese können und konnten bislang für die Buchführung an den Steuerberater per E-Mail transferiert werden. So bleiben die Originalbelege im Unternehmen und der Steuerberater kann trotzdem die Finanzbuchhaltung anhand der vorgelegten Belege vornehmen.
Ersetzendes Scannen geht sogar noch einen Schritt weiter. Es sorgt dafür, dass die Originalbelege nicht mehr zwingend aufbewahrt werden müssen. Dieses ist mit Datev Unternehmen online möglich. Sie laden als Unternehmer Ihre Belege in die Datev Cloud hoch (z. B. durch einscannen Ihrer Belege) und ermöglichen Ihrem Steuerberater Zugriff auf diese Belege in der cloud. Nach zeitnaher Durchführung der Finanzbuchhaltung oder des Lohnes kann der Steuerberater die Auswertungen Ihrer Daten wiederum für Sie zum Abruf in die cloud hochladen. Auf diese Auswertungen haben Sie als Mandant jederzeit online einen geschützten Zugriff von überall, z. B. auf Ihre aktuelle BWA in einem gerade geführten Bankgespräch. Sie und Ihr Steuerberater haben auf diese Weise nur noch eine gemeinsame Akte, in die beide Seiten jederzeit Einblick haben. Abweichungen oder fehlende Belege sind auf diese Weise kaum noch möglich.

 

Optionale Zusatzmodule:

1. Banktool

Scannen Sie Ihre Eingangsrechnungen ein, haben Sie sogar die Möglichkeit, das im Programm enthaltene Banktool zu nutzen. Das bedeutet, dass Ihre eingescannten Eingangsrechnungen als unbezahlt gekennzeichnet werden. Sie können die Zahlung direkt aus dem Programm vornehmen und haben so jederzeit eine Übersicht, welche Ihrer Rechnungen noch offen sind. Ihre bezahlten Belege werden direkt den Zahlungsbuchungen angeheftet, so dass der Beleg über die Zahlung direkt einsehbar ist.

 

2. Online-Kassenbuch

Es ist außerdem möglich ein online Kassenbuch zu führen, das in jedem Fall GoBD-konform ist und Ihnen eine ordnungsgemäße Buchführung sichert. Denn bei formellen Fehlern in der Kassenführung wird oft über die Kasse die Buchführung komplett verworfen und es werden Hinzuschätzungen in nicht unerheblicher Größenordnung für mehrere Jahre vorgenommen. Beim online Kassenbuch werden Ihre digitalen Belege an die jeweils eingetragenen Zahlungen angeheftet, so dass jederzeit ein Zugriff auf den Beleg möglich ist. Ein Minuskassenbestand ist mit dem Programm nicht möglich. Sie würden sofort auf einen Fehler aufmerksam gemacht werden und können erst wieder Ausgabenbelege eingeben, wenn der Kassenbestand hoch genug ist, um die Zahlungen auch leisten zu können.

 

Beachten Sie: Für die immense auf uns alle zukommende Digitalisierung ist unsererseits zusätzlich zu dem steuerrechtlich hohen Fachwissen auch noch eine hohe IT-Kompetenz aller Mitarbeiter und Steuerberater erforderlich. Dies wird von vielen anderen Steuerberatungskanzleien noch unterschätzt. Wir gehen diesen wichtigen Schritt selbstverständlich mit und helfen auch Ihnen gern dabei, die nächsten Schritte in Ihrem Unternehmen umzusetzen.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie an der Digitalisierung der oben geschilderten Prozesse für Ihr Unternehmen Interesse haben. Wir werden dann für eine gemeinsame Umsetzung mit der Software Datev Unternehmen online sorgen.

 

Ein Schulungsvideo der Firma Datev e.G.  für Unternehmen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.datev.de/lernvideo/e128596f89/

 

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